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Grandfathering für IDN-Transliterationen bestehender Endungen

  • To: comments-base-agreement-05feb13@xxxxxxxxx
  • Subject: Grandfathering für IDN-Transliterationen bestehender Endungen
  • From: Falko Neuhaus <sales@xxxxxxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Mon, 25 Feb 2013 13:29:53 +0100


Die IDN-Bewerbungen von Verisign und PIR stellen eine Besonderheit unter den neuen gTLDs dar. Diese sind nämlich keine komplett neuen Endungen sondern Transliterationen der bereits bestehenden Endungen .com, .net und .org.

Gleichzeitig existieren unter diesen Endungen bereits IDN-Versionen als Second-Level-Domains. Sollten diese nach Einführung der IDN-Endungen auf verschiedene Seiten führen als die entsprechenden IDN.IDN-Versionen würde dies Verwirrung unter den Internetnutzern stiften. Endungen wie . コムoder .орг werden nicht nur bereits seit langem von Webseiten-Betreibern zu Branding-Zwecken genutzt, sondern sind auch phonetisch identisch mit .com und .org. Deshalb dürften sie von einem Großteil der Internetnutzer als äquivalent angesehen werden. Eine ausführlichere Darstellung des Verwechslungspotenzials von IDN-Transliterationen bestehender TLDs findet sich unter: http://www.icann.org/en/news/correspondence/zhang-to-icann-01oct12-en

Um Verwirrung zu vermeiden sollten Verisign und PIR vertraglich dazu verpflichtet werden, die Nutzungsrechte an den neuen IDN.IDN per „Grandfathering“ an die bisherigen Registranten von IDN.com/net/org zu vergeben. Verisign selbst hat dies vorgeschlagen, aber in ihren Bewerbungen nicht erwähnt: http://forum.icann.org/lists/gnso-idng/msg00232.html . Gemäß diesem Vorschlag sollte nur der Registrant von пример.com (Beispiel) die Nutzungsrechte für пример.ком erhalten.

Falko Neuhaus,

Deutschland



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