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Grandfathering für IDN-Transliterationen bestehender Endungen
- To: comments-base-agreement-05feb13@xxxxxxxxx
- Subject: Grandfathering für IDN-Transliterationen bestehender Endungen
- From: Falko Neuhaus <sales@xxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Date: Mon, 25 Feb 2013 13:29:53 +0100
Die IDN-Bewerbungen von Verisign und PIR stellen eine Besonderheit unter
den neuen gTLDs dar. Diese sind nämlich keine komplett neuen Endungen
sondern Transliterationen der bereits bestehenden Endungen .com, .net
und .org.
Gleichzeitig existieren unter diesen Endungen bereits IDN-Versionen als
Second-Level-Domains. Sollten diese nach Einführung der IDN-Endungen auf
verschiedene Seiten führen als die entsprechenden IDN.IDN-Versionen
würde dies Verwirrung unter den Internetnutzern stiften. Endungen wie .
コムoder .орг werden nicht nur bereits seit langem von
Webseiten-Betreibern zu Branding-Zwecken genutzt, sondern sind auch
phonetisch identisch mit .com und .org. Deshalb dürften sie von einem
Großteil der Internetnutzer als äquivalent angesehen werden. Eine
ausführlichere Darstellung des Verwechslungspotenzials von
IDN-Transliterationen bestehender TLDs findet sich unter:
http://www.icann.org/en/news/correspondence/zhang-to-icann-01oct12-en
Um Verwirrung zu vermeiden sollten Verisign und PIR vertraglich dazu
verpflichtet werden, die Nutzungsrechte an den neuen IDN.IDN per
„Grandfathering“ an die bisherigen Registranten von IDN.com/net/org zu
vergeben. Verisign selbst hat dies vorgeschlagen, aber in ihren
Bewerbungen nicht erwähnt:
http://forum.icann.org/lists/gnso-idng/msg00232.html . Gemäß diesem
Vorschlag sollte nur der Registrant von пример.com (Beispiel) die
Nutzungsrechte für пример.ком erhalten.
Falko Neuhaus,
Deutschland
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